Nutzung der Vereinsstätte
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Mund- und Nasen-Schutz werden i.d.R. vom TSK nicht zur Verfügung gestellt und müssen von den Mitgliedern und Trainern selbst zur Verfügung gestellt werden. Für Notfälle stehen jedoch Mund- und Nasenschutz und Einmalhandschuhe im „Erste Hilfe Kasten“ zur Verfügung.
Für die Nutzer des Vereinsheims wird im Eingangsbereich des Vereinsheims Händedesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Nutzer sind angehalten beim Betreten und Verlassen des Vereinsheims sich die Hände zu desinfiziere, Hinweisschild „Beim Betreten und Verlassen des Vereinsheims bitte die Hände desinfizieren“ .
Es stehen nur die Sanitärräume in der 1. Etage zur Verfügung, jeweils eine für Frauen und eine für Männer.
Steuerung des Zutritts zum Vereinsheim und Gewährleistung eines Mindestabstand von 1,50 m
Auf Grund der Gegebenheit ist ein Zutritt zum Vereinsheim nur durch den Haupteingang möglich.
Mund- und Nasenschutz gilt in folgenden Bereichen verpflichtend:
Die Anfangs- und Endzeiten der einzelnen Trainingsgruppen werden mindestens um 15 Minuten versetzt, damit ein Kontakt mehrerer Gruppen verhindert wird. Das Vereinsheim darf erst 5 Minuten vor Trainingsbeginn mit einem Abstand von 1,50 m und Mund- und Nasenschutz zügig betreten werden. Die Treppe zur 1. Etage darf nur einzeln bzw. paarweise betreten werden. Die Teilnehmer gehen umgehend in ihren Trainingsraum. Sollten Warteschlagen vor dem Vereinsheim entstehen, ist auf einen Mindestabstand von 1,50 m zu achten.
Regelungen für die Teilnehmer*innen:
Nutzung der Trainings,- Sanitär-, Umkleide- und Gesellschaftsräume
Die Trainingsräume dürfen ausschließlich für den Trainingsbetrieb genutzt werden. Andere Nutzungen sind nur nach Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand möglich.
Die Räume sind nach dem Training entsprechend nach Punkt 1.1 zu desinfizieren und es ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Auf Einhaltung des Lärmschutzes wird hingewiesen. Der Trainingsbetrieb ist so zu gestalten, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.
Diese Maßnahmen gelten für alle Nutzer des TSK-Vereinsheims und sind zwingend einzuhalten. Die weiteren Nutzer stellen eigene Pläne zur Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen für ihren Trainingsbetrieb auf.
Die weiteren Nutzer führen ihren Trainingsbetrieb in eigener Verantwortung durch.
Trainingsbetrieb im TSK
Es gelten die jeweils aktuellen Regelungen Corona-Schutzverordnung des Landes-NRW.
Weitere Regelungen für den Trainingsbetrieb im TSK Clubheim:
Die im Vereinsheim zugelassenen Tanzkreise werden vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt und veröffentlicht.
Aufgrund der Abstandsregelung gelten folgende Regelungen
in den Trainingsräumen:
im Gesellschaftsraum:
Vor jedem Training sind für die Aktiven und Trainer*innen folgende Punkte zu klären:
Weitere Regelungen:
Bitte beachtet die Verhaltens- und Hygieneregeln die wir für euch im Clubheim ausgehängt haben!
Stand: 25.08.2021